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| Mitgliedschaft im DRK | |||
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Der Rettungsdienst im Land Mecklenburg/Vorpommern wird auf der Basis des Rettungsdienstgesetztes vom 1. Juli 1993 und des Rettungsdienstplanes vom 16. Februar 1999 durchgeführt. Träger des Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich zur Durchführung der Hilfe Dritter bedienen können.
Der DRK Kreisverband Güstrow e.V. betreibt im Auftrag des Landkreises Güstrow 6 der 7 Rettungswachen und ist an der Absicherung der Luftrettungsstation „Christoph 34“ beteiligt.
Die Standorte der Rettungswachen sind Bützow, Güstrow Süd und West, Teterow, Gnoien und Krakow am See. Die Luftrettungsstation „Christoph 34“ befindet sich in Güstrow.
An den Krankenhäusern in Bützow, Güstrow und Teterow ist je ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) stationiert, das mit einem Notarzt, des jeweiligen Krankenhauses und mit einem Rettungsassistenten des DRK rund um die Uhr besetzt ist.
In den Rettungswachen des DRK stehen 6 Rettungstransportwagen (RTW) für die Notfallrettung täglich 24 Stunden bereit.
Der gesamte Krankentransport im Landkreis Rostock wird vom DRK sichergestellt. Dafür sind insgesamt 3 Krankentransportwagen (KTW) im Einsatz. Darüber hinaus wird in den Rettungswachen Bützow und Teterow Montag bis Freitag am Tage je ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) bereitgestellt. Dieses kann im Bedarfsfall sowohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport eingesetzt werden.
Der Rettungstransporthubschrauber (RTH) "Christoph 34" wird von der Bundespolizei gestellt und ist neben Pilot mit Notarzt und Rettungsassistent des DRK, die beide über die Zusatzausbildung „Luftrettung“ verfügen, besetzt. Der RTH wird an allen Tagen von 07:30 Uhr bis Sonnenuntergang eingesetzt.
Ziel des Rettungsdienstes ist die flächendeckende optimale Versorgung der Patienten im Einsatzgebiet. (nach oben) 
Bestandteile sind die Notfallrettung und der Krankentransport, die eine satzungsmäßige Aufgabe des DRK darstellen. Historisch ist er aus der ehemaligen Schnellen Medizinischen Hilfe gewachsen und somit seit 1990 untrennbarer Bestandteil des Leistungsspektrums des DRK Güstrow e.V.
Der Krankentransport beinhaltet die Betreuung und den Transport von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die nicht Notfallpatienten sind.
Die Notfallrettung umfasst die Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten, die Herstellung der Transportfähigkeit und die Beförderung in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus.
Dabei arbeitet der Rettungsdienst eng mit anderen unterstützenden Fachdiensten des DRK, wie z.B. mit der Schnelleinsatzgruppe (SEG) Rettung, dem Kriseninterventionsdienst (KID), den Einheiten des Katastrophenschutzes (Sanitätszug und Betreuungszug) und der Wasserwacht zusammen.
Der Ablauf aller Hilfeleistungen nach einem Notfall wird „Rettungskette“ genannt. Sie besteht aus den fünf Gliedern: Sofortmaßnahmen, Notruf, Erste Hilfe, Rettungsdienst und Krankenhaus. Ziel ist es, einem Betroffenen bereits am Notfallort die notwendige Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass er innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung gelangt. Die Ersthelfer werden im Bereich der ersten drei "Kettenglieder" tätig und haben u. a. die Aufgabe, solange alles Notwendige zu tun, bis Fachpersonal zur Stelle ist. (Nach Oben)

Mit dem Begriff der Rettungskette wird die Bedeutung der Laienhelfer in der Ersten Hilfe verdeutlicht.
Das Ineinandergreifen der einzelnen Maßnahmen bei der Hilfeleistung wird am Bild einer Kette beschrieben. Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Daher ist es besonders wichtig, dass die ersten 2 Glieder gut funktionieren. In diesen 2 Gliedern nämlich kann der Ersthelfer alleine oder mit mehreren tätig werden und somit ein Optimum an Versorgung, entsprechend seiner Fähigkeiten, für den Patienten garantieren . (nach oben)
Bei Beobachtung des Notfallgeschehens oder im Moment des Hinzukommens zum Notfallort bietet sich dem Zuschauer, je nach Art und Größe, ein mehr oder weniger erschreckendes Bild. Aufregung und Angst müssen überwunden werden. Das gilt für den Notfallpatienten ebenso wie für den Ersthelfer. Das bedeutet zunächst:
!!! Ruhe bewahren !!!
Nutzen Sie ihre Sinne und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ausmaß und Umfang der Notfallsituation. Mit gesundem Menschenverstand, durch Sehen, Hören und Fühlen lassen sich bestehende oder drohende Gefahren einschätzen, konkrete Möglichkeiten der Ersten Hilfe schnell ermitteln und nahezu ohne Hilfsmittel umsetzen.
Jeder Notfallsituation ist zu begegnen durch:
Erkennen...
dessen, was geschehen ist - anhand der vorgefundenen Situation sowie einzelner oder zusammen auftretender Erkennungszeichen.
Beurteilen...
und Einschätzen der Notfallsituation und der Möglichkeiten zu konkreter Hilfsleistung unter Berücksichtigung der Gefahren für Notfallpatienten, Ersthelfer und unbeteiligte Personen.
Handeln...
nach den anerkannten Grundsätzen der im Erste - Hilfe - Lehrgang erlernten und trainierten Maßnahmen. (nach oben)
Immer wenn der Zustand eines Betroffenen unklar oder ganz offensichtlich lebensbedrohlich ist, muss sofort der Notruf 112 gewählt werden.
Dieser Notruf kann von jedem Ort des Landkreises Güstrow gebührenfrei und ohne Vorwahl genutzt werden. Die Rettungsleitstelle in Güstrow ist eine integrierte Leitstelle und somit zuständig für die Disposition der Notfallrettung, des Krankentransportes und der Feuerwehren. Betreiber ist der Landkreis Rostock.
Es werden hier jährlich rund um die Uhr etwa 5.000 Krankentransporte, 7.500 Notfalleinsätze und 500 Feuerwehreinsätze bearbeitet.
Ob medizinischer Notfall, Feuer, Hochwasser oder Sturm, die Rettungsleitstelle in Güstrow ist Anlaufstelle für alle in Not geratenen und hilfesuchenden Menschen.
Wenn kein Notfall vorliegt wählen sie (03843) 215707 oder 215708. (nach oben)
Rettungsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit bestimmter medizinischer und technischer Ausstattung, in denen Notfallpatienten und Nicht-Notfallpatienten versorgt werden können. Rettungsfahrzeuge unterliegen den technischen Anforderungen, die durch den Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus erarbeitet werden und der DIN EN 1789.
Im Landkreis Rostock werden die Rettungsmittel Krankentransportwagen (KTW), Mehrzweckfahrzeuge (MZF), Rettungstransportwagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und der Rettungstransporthubschrauber (RTH) eingesetzt.
Die Ausrüstung der RTW dient der Herstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor und während des Transports.
KTW sind grundsätzlich für den Transport von Nicht-Notfallpatienten bestimmt.
Ein Notarztwagen (NAW) ist ein mit einem Notarzt besetzter RTW, der ggf. besonders ausgerüstet ist.
Ein NEF - DIN 75 079 ist ein besonders ausgerüsteter Pkw zum Transport des Notarztes.
Ein Rettungstransporthubschrauber ist wie ein NAW ausgerüstet. (nach oben)
Geht ein Notruf in der Kreisleitstelle ein und diese entscheidet, dass auch der Einsatz eines Notarztes erforderlich ist, werden im Landkreis Rostock in jedem Fall zwei Fahrzeuge parallel zum Notfall- bzw. Unfallort geschickt. Das betrifft eines der 3 NEF und den RTW, der zum Notfallort am nächsten gelegenen Rettungswache.
Ergänzend kommt der RTH immer dann zum Einsatz, wenn am Notfallort ein Notarzt benötigt wird und der Hubschrauber schneller am Ort sein kann, als ein bodengebundenes Rettungsmittel. Also nicht wie häufig angenommen, wenn der Notfall besonders schwer ist. Dieses Zusammentreffen von RTW und NEF oder Hubschrauber vor Ort nennt man Rendezvoussystem. Der zuerst Eintreffende beginnt mit der Versorgung des Patienten. Dies hat den Vorteil, dass 3 Notärzte den Einsatzbereich von 7 Rettungswachen absichern. (nach oben)
Bevor jemand verantwortlich im Rettungsdienst eingesetzt wird, muss er dort erst einmal als Praktikant mitarbeiten. So ist der Rettungswagen häufig mit drei Besatzungsmitgliedern besetzt. Wenn am Notfallort ein Notarzt benötigt wird, kommen noch einmal zwei Personen dazu (Notarzt und Rettungsassistent), das sind dann zusammen fünf Personen. Auch angehende Notärzte müssen zunächst als Praktikanten bei erfahrenen Notärzten mitfahren. So kann es passieren, dass bis zu sechs Rettungsdienst-Mitarbeiter beim Patienten eintreffen. (nach oben)
In Deutschland ist es üblich, zunächst den Patienten zu behandeln und ihn erst dann zu transportieren. Man spricht davon, die Transportfähigkeit herzustellen, d.h., es wird dafür gesorgt, dass der Blutdruck wieder normale Werte annimmt, Brüche fixiert, Schmerzen bekämpft werden und der Patient mit Sauerstoff versorgt wird. Diese Hilfe kann nicht während des Transports geleistet werden, da dies für den Patienten zu gefährlich wäre. (nach oben)
Der Notarzt ist Teil des Rettungsdienstes und wird genau wie dieser alarmiert. Er kommt mit Blaulicht und Horn mit dem NEF oder RTH zur Einsatzstelle, um dort mit den Rettungsassistenten und Rettungssanitätern die Versorgung des Patienten aufzunehmen. Notärzte haben eine besondere Zusatzausbildung für den Rettungsdienst, sind also Fachleute für Notfallmedizin.
Der ärztliche Notdienst ist der Bereitschaftsdienst der Kassenärzte. Diese sind dazu verpflichtet, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen Patienten zu behandeln. Alle Ärzte mit Kassenzulassung müssen daran teilnehmen, also auch Kinderärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte usw. Der ärztliche Notdienst ist nur für nicht dringende Fälle (fiebrige Erkältung usw.) vorgesehen, nicht für Notfälle. Er kommt in der Regel mit einem normalen PKW innerhalb von 30 Minuten bis zu mehreren Stunden. Die Rufnummer des ärztlichen Notdienstes ist im Telefonbuch unter "Arztrufzentrale", "Ärztlicher Notdienst", "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" oder ähnlichen Bezeichnungen zu finden. Da nur Kassenärzte teilnehmen müssen, hat sich auch die Bezeichnung "Kassenärztlicher Bereitschafts-dienst" eingebürgert. (nach oben)
Der Eigenanteil beträgt 10,- Euro pro Einsatz. Die Rechnung darüber kommt von der Krankenkasse. Dieser Betrag wurde vom Gesetzgeber festgesetzt und liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Rettungsdienstes. Auskünfte über eine Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. (nach oben)
1. Rettungssanitäter
Rettungssanitäter werden im Krankentransport oder als Helfer des Rettungsassistenten in der Notfallrettung eingesetzt. Ihre Ausbildung dauert mindestens 520 Stunden. Neben 160 Stunden Theorie sind jeweils 160 Stunden Praktikum auf einer Lehrrettungswache und in einem Krankenhaus abzuleisten. Zum Abschluss wird ein 40-stündiger Prüfungslehrgang absolviert.
2. Rettungsassistent
Die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten dauert zwei Jahre. Der einjährige theoretische Teil findet an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungsassistenten, wie dem DRK-Bildungszentrum in Teterow und in einer Klinik statt. Das zweite Jahr wird in Form eines Praktikums an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache absolviert. Die Rettungswachen des DRK in Güstrow, Bützow und Teterow besitzen diese Anerkennung bereits seit mehreren Jahren.
3. Lehrrettungsassistent
Zur Durchführung der praktischen Ausbildung im Bereich der Lehrrettungswachen und zur Organisation von internen Fortbildungsveranstaltungen verfügt der DRK-Kreisverband über mehrere besonders qualifizierte Lehrrettungsassistenten.
4. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Im Auftrag des Landkreises Güstrow stellt der DRK-Kreisverband Güstrow e.V. den organisatorischen Einsatzleiter Rettungsdienst. Neun speziell ausgebildete Rettungsassistenten des DRK sichern diese Leistung an 365 Tagen rund um die Uhr ab.
Zum Einsatz kommt der organisatorische Einsatzleiter bei großen und außergewöhnlichen Schadenslagen in der Region. Seine Hauptaufgabe ist die organisatorisch taktische Einsatzleitung in Zusammenarbeit mit dem leitenden Notarzt am Schadensort. Weiterhin unterstützt er bei außergewöhnlichen Schadensereignissen die Rettungsleitstelle.
Der organisatorische Einsatzleiter verfügt über ein entsprechend ausgerüstetes Einsatzfahrzeug mit der nötigen Kommunikationstechnik. (nach oben)
Die laufenden Kosten des Rettungsdienstes (Personalkosten, Fahrzeugkosten etc.) werden von den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Sozialämtern getragen. Diese Kosten werden über sogenannte Benutzungsentgelte abgedeckt. Die Höhe der Benutzungsentgelte wird zwischen Kostenträgern (Krankenkassen) und den Trägern des Rettungsdienstes auf Rettungsdienstbereichsebene (in der Regel Landkreise) ausgehandelt und in der Regel jeweils für ein Jahr festgelegt. (nach oben)
Die tatsächlichen Kosten, die durch die Einsätze entstehen (variable Kosten), machen lediglich 20 bis 25 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Großteil der Kosten des Rettungsdienstes wird dadurch verursacht, dass rund um die Uhr qualifiziertes Personal und Spezialfahrzeuge einsatzbereit sein müssen, um im Bedarfsfall innerhalb von durchschnittlich 10 Minuten jeden an einer Straße gelegenen Notfallort zu erreichen. Diese fixen Kosten, auch Vorhaltekosten genannt, entstehen unabhängig davon, ob ein Einsatz gefahren wird oder nicht.
Die Kosten des Rettungsdienstes werden auf die voraussichtliche Anzahl der Einsätze eines Jahres verteilt. Aus diesem Grund ist der „Preis“ für Einsätze in Rettungsdienstbereichen mit geringer Einsatzfrequenz höher als in Bereichen mit einer hohen Anzahl von Einsätzen (beispielsweise in Großstädten). (nach oben)